§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der primera Fernsehproduktionsgesellschaft mbH (im Folgenden primera genannt) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, primera hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments von primera, auf über das Internet abrufbaren Rechnern, stellt kein Angebot iSd §§ 145 ff BGB dar.
(2) Indem der Kunde eine Bestellung per E-Mail an primera absendet, gibt er ein Angebot iSd § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird primera den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(3) Der Vertrag mit primera kommt zustande, wenn primera dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Die Erklärung der Annahme durch primera gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf diese iSv § 151 S. 1 BGB. Kann primera das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer oder telefonischer Form mitgeteilt.
§3 Lieferung, Versandkosten
Für Endkunden betragen die Versandkosten für eine Lieferung innerhalb Deutschlands 3,00 €.
Für Lieferungen ins europäische Ausland berechnen wir eine Versandgebühr von 10,00 €,
für Lieferung außerhalb Europas 12,- €, jeweils unabhängig vom Bestellwert.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt wurde.
(3) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Für verloren gegangene oder beschädigte Lieferungen leistet primera keinen Ersatz.
§4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von primera.
§5 Fälligkeit und Bezahlung
(1) Der komplette Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzug und andere Vergünstigungen werden nicht gestattet.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist primera berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Unser Recht, einen nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt, wie das Recht des Käufers einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(3) Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder durch primera anerkannten Gegenansprüchen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit Gegenansprüchen möglich, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§6 Vertragsabschluss und Rücktrittsmöglichkeit
(1) Mit dem Mausklick auf den Button „Bestellung bestätigen“ gibt der Besteller ein rechtsverbindliches Kaufangebot ab, das von primera mittels Übersendung der bestellten Ware angenommen wird.
(2) Der Besteller kann schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser ohne Angaben von Gründen den Vertrag gegenüber primera widerrufen. Bei Widerruf des Kaufvertrages ist der Käufer zur Rücksendung der originalverpackten Ware verpflichtet. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist der Käufer verpflichtet primera gegebenenfalls Wertersatz, maximal in Höhe des Kaufpreises, zu leisten. Sofern der Bestellwert mehr als 80,00 € beträgt, ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei.
(3) Bei größeren Bestellungen behalten wir uns vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.
§7 Haftung
(1) Der Kunde wird evtl. auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Liegt ein von primera zu vertretender Mangel vor, wird primera diesen nach Wahl des Kunden durch Beseitigung oder durch Ersatzlieferung beseitigen.
(2) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(3) primera haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigen Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden.
(4) Für sonstige Schäden haftet primera nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.
(5) In einem derartigen Fall ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des doppelten der nach diesem Vertrag bezahlten Kaufpreises begrenzt.
(6) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.
§8 Datenschutz
Der Besteller ermächtigt primera, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und zu nutzen.
§9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung von den Geschäftspartnern durch eine gültige Vereinbarung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.